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Kommunale Wärmeplanung der Stadt Waldkirch

Im Zuge der Novellierung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) vom 14. Oktober 2020 wurde im Land Baden-Württemberg das Instrument der kommunalen Wärmeplanung  eingeführt. Ziel des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg ist es, das Klima zu schützen und Baden-Württemberg klimaneutral zu gestalten. Um die Klimaziele auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene zu erreichen, ist die Transformation des Energiesystems notwendig. Ziel ist es den Wärmesektor zu dekarbonisieren und langfristig ohne fossile Energieträger auszukommen. Die Stadt Waldkirch ist als Große Kreisstadt gemäß des KlimaG BW verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.

Im Fachgutachten, das unter dem folgenden Link als PDF zum Herunterladen zur Verfügung steht, werden die Ergebnisse entsprechend der Vorgehensweise für die Wärmeplanung (Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Szenarien, Maßnahmen) vorgestellt: 

Fachgutachten kommunale Wärmeplanung (12,7 MB) 

Der Gemeinderat hat über die nächsten Schritte in der Sitzung von Mittwoch, 27. September 2023, beraten und beschlossen, die folgenden Maßnahmen aus dem gesamten Maßnahmenkatalog in den nächsten fünf Jahren verbindlich zu beginnen:

  • Maßnahme 1: Konkrete Umsetzungspläne zur Erreichung der Klimaneutralität der öffentlichen Gebäude erarbeiten
  • Maßnahme 3: Gebäudesanierungsoffensive, Ausweisung von Sanierungsgebieten
  • Maßnahme 5: Ausbau Erneuerbare Energien: Dachnutzung (Photovoltaik/Solarthermie)
  • Maßnahme 6: Ausbau von PV-Freiflächenanlagen
  • Maßnahme 7: Wind-Projekte entwickeln
  • Maßnahme 9: Ausbau Wärmenetze in den ausgewiesenen Eignungsgebieten

Die Sitzungsvorlage zur Gemeinderatssitzung mit weiteren Informationen steht unter dem folgenden Link als PDF zum Download bereit: Sitzungsvorlage kommunale Wärmeplanung (70 KB)